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Beispiel
1: Für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
(Antrag auf Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte erhält
der Steuerberater 1/20 bis 4/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle
A. Die Gebühr bemisst sich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit.
Gegenstandswert ist der voraussichtliche Jahresarbeitslohn, mindestens
4.500 Euro (§ 24 Abs. 3 StBGebV). Jahresarbeitslohn = Gegenstandswert
20.000 €
Gebühr 1/20 bis 4/20
32,30 € bis 129,20 €
Beispiel 2: Für die Ermittlung der Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung erhält der Steuerberater 1/20 bis
12/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle A. Der Gegenstandswert ist
der jeweils höhere Betrag, der sich aus der Summe der Einnahmen oder
der Werbungskosten ergibt, jedoch mindestens 6.000 Euro (§ 27 Abs. 1 StBGebV). Fall1
Fall 2
Fall 3
Mieteinnahmen
20.000 €
10.000 €
5.000 €
Werbungskosten (Schuldzinsen, AfA,
usw.)
15.000 €
15.000 €
5.000 €
Einkünfte
5.000 €
- 5.000 €
0 €
Gegenstandswert
20.000 €
15.000 €
6.000 €
Gebühr 1/20 bis 12/20
32,30 € bis 387,60 €
28,30 € bis 339,60 €
16,90 € bis 202,80 €
Für die Anfertigung einer
Einkommensteuererklärung (ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte,
wie in Beispiel 2) erhält der Steuerberater 1/10 bis 6/10 einer vollen
Gebühr nach Tabelle A. Gegenstandswert ist die Summe der positiven
Einkünfte, jedoch mindestens 6.000 Euro (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBGebV). Fall 1
Fall 2
Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit
60.000 €
0 €
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- 20.000 €
- 10.000 €
Kapitaleinkünfte
5.000 €
5.000 €
Summe der positiven Einkünfte
= Gegenstandswert
65.000 €
5.000 €
mindestens
-
6.000 €
Gebühr 1/10 bis 6/10
112,30 € bis 673,80 €
33,80 € bis 202,80 €
Der Steuerberater ermittelt für
einen Arzt oder einen nicht buchführungspflichtigen Gewerbetreibenden
den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen
über die Betriebsausgaben. Er erhält dafür 5/10 bis 20/10
einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist der jeweils
höhere Betrag, der sich aus der Summe der Betriebseinnahmen oder
der Summe der Betriebsausgaben ergibt. Fall 1
Fall 2
Betriebseinnahmen
250.000 €
250.000 €
Betriebsausgaben
200.000 €
300.000 €
Gegenstandswert
250.000 €
300.000 €
Gebühr 5/10 bis 20/10
245,50€ bis 982,00 €
257,00 € bis 1.028,00 €
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